Schutz und Rechte von Patienten bei Problemen in der Psychotherapie (Seite 7/9)

Zahlen zu Ratsuchenden und Beschwerden

Der Ethikverein e. V. berichtet, dass im Jahr 2017 über 250 Anrufe von Patienten aus ganz Deutschland eingegangen sind, die Rat zu Unsicherheiten oder Konfliktsituationen in der Psychotherapie gesucht haben. Seit seiner Gründung im Jahr 2004 hat der Ethikverein über 1200 Anrufe erhalten.

Wieviele Beschwerden gehen bei den Psychotherapeuten­kammern ein?

Um einen Überblick über die Zahl der Patientenbeschwerden zu erhalten, wurde bei den Psychotherapeutenkammern der Bundesländer angefragt, wie viele Beschwerden im letzten Jahr, in den letzten fünf bzw. in den letzten 10 Jahren eingegangen sind. Zur besseren Einschätzung dieser Zahlen wird gleichzeitig die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Psychotherapeutenkammern angegeben.

Die Anfrage bei den 12 Psychotherapeutenkammern Deutschlands ergab:

Bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2017 97 Beschwerden eingegangen, im laufenden Jahr 2018 (Stand 29.11.2018) 60 Beschwerden. Im 5-Jahres-Zeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2017 gingen 360 Beschwerden und im 10-Jahres-Zeitraum von Anfang 2008 bis Ende 2017 gingen 696 Beschwerden ein. Die Kammer hatte Stand 15.09.18 knapp 11.300 Mitglieder.

Die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg berichtet, dass im Jahr 2017 22 Beschwerdeverfahren und im laufenden Jahr 2018 (Stand 22.10.2018) 13 Beschwerdeverfahren eingeleitet wurden. Die Kammer hat derzeit knapp 6.000 Mitglieder.

Bei der Landespsychotherapeutenkammer Bayern gehen laut eigener Auskunft im Durchschnitt ca. 50 schriftliche Beschwerden pro Jahr eingehen. Es sind also weniger als 1 % der rund 7.500 Kammermitglieder von einer Beschwerde betroffen.

Bei der Psychotherapeutenkammer Hessen sind im Jahr 2017 34 Beschwerden eingegangen, im laufenden Jahr 2018 (Stand 5.12.2018) 27 Beschwerden. Insgesamt gab es seit Bestehen der Kammer seit 19 Jahren 365 formale Beschwerdeverfahren. Die Psychotherapeutenkammer Hessen hat zurzeit rund 5.400 Mitglieder.

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, die für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zuständig ist, berichtet, dass sie pro Jahr im Durchschnitt 30 bis 35 Beschwerdeverfahren führt.

Die Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz gibt an, dass sie pro Jahr durchschnittlich 20 bis 25 Beschwerdeverfahren durchführt. Die Kammer hat derzeit rund 2.000 Mitglieder.

Bei der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein sind in den Jahren 2005 bis 2017 durchschnittlich 11,3 Beschwerden pro Jahr eingegangen. Die geringste Zahl in einem Jahr lag bei 7 Beschwerden, die Höchstzahl in einem Jahr bei 20 Beschwerden. Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat zurzeit 1.486 Mitglieder.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hat keine Angaben zur Zahl der Patientenbeschwerden gemacht.

Ältere Zahlen aus einem Artikel im Ärzteblatt

Etwas weiter zurückliegende Zahlen berichtet ein Artikel im Ärzteblatt aus dem Jahr 2013. Demnach gingen bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in den vorangegangenen 10 Jahren (bis 2012) 465 Beschwerden und im Jahr 2012 62 Beschwerden ein.

Bei der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg waren es in den vorangegangenen 10 Jahren (bis 2012) 290 Beschwerden und in den vorangegangenen 3 Jahren jeweils 20 bis 25 Beschwerden.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg erhielt von 2009 bis 2012 insgesamt 75 Beschwerden, die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen von 2009 bis 2012 pro Jahr durchschnittlich 30 Beschwerden.

Wieviele Therapeuten haben ihre Approbation verloren oder freiwillig zurückgegeben?

Die Psychotherapeutenkammern gaben auf Anfrage an, keine genauen Angaben dazu machen zu können, wie viele Psychotherapeuten durch ein Beschwerdeverfahren ihre Approbation verloren hätten, da für einen Widerruf der Approbation die Landesprüfungsämter, für einen Entzug der Zulassung die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig seien.

Die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg berichtete, dass im Jahr 2017 keinem Therapeuten die Approbation entzogen wurde, in einem Fall jedoch die Approbation freiwillig zurückgegeben wurde, um einem Approbationswiderruf zuvorzukommen. Die Psychotherapeutenkammer Hessen gab an, von Fällen zu wissen, in denen Psychotherapeuten ihre Approbation verloren oder freiwillig zurückgegeben hätten, dazu jedoch keine Statistik zu haben.

Nach Angaben des Artikels im Ärzteblatt von 2013 kam ein Entzug der Approbation nur selten vor. Demnach war bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ein Fall bekannt, bei den anderen Kammern keiner. Einige Psychotherapeutenkammern berichteten jedoch, von Therapeuten zu wissen, die ihre Approbation von selbst zurückgegeben hätten.

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